Ungedeckte Zentrumslasten: Fehlende Solidarität unter den Gemeinden

Kantonshauptstadt erbringt St.Gallen wichtige Leistungen für die ganze Region – und bleibt dafür Jahr für Jahr auf rund 36 Millionen Franken an ungedeckten Zusatzlasten sitzen. Die neusten Zahlen zeigen, dass die Solidarität unter den St.Galler Gemeinden nicht spielt. Mit einschneidenden Auswirkungen für den städtischen Finanzhaushalt und die Stadtbevölkerung. Die SP fordert daher die Einführung eines horizontalen Lastenausgleichs unter den Gemeinden und die Anpassung der bestehenden Abgeltungen im Finanzausgleichsgesetz.

Keine Frage, die Stadt St.Gallen erbringt eine wichtige Zentrumsfunktion für die ganze Region und den Kanton: Hallenbäder, ein ausgebautes Verkehrsnetz, Bildungs- und Kulturangebote. Davon profitieren letztlich alle: die Rentnerin aus St.Margrethen, der Teenager aus Mörschwil oder die Studentin aus der Stadt St.Gallen. Eine neue Studie des Beratungsunternehmen ECOPLAN zeigt nun, dass die Stadt jährlich 36 Millionen Franken an ungedeckten Zusatzlasten trägt. Die im Finanzausgleichsgesetz festgelegten Abgeltungen werden den tatsächlichen Lasten der Stadt St.Gallen nicht gerecht – zum Leidwesen der städtischen Steuerzahler:innen.

Solidarität unter den Gemeinden spielt nicht
«Der aktuelle Finanzausgleich schafft es nicht, die eklatanten Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern», sagt SP-Kantonsrätin Bettina Surber. «Die Situation ist paradox: Während die umliegenden Gemeinden ihre Steuern senken, war die Stadt in den letzten Jahren mit einschneidenden Sparbemühungen konfrontiert.» Statt die Ungleichheit zwischen den Gemeinden zu verringern, befeuert das aktuelle System genau das Gegenteil. Die SP der Stadt St.Gallen ist froh, dass diese Zahlen nun schwarz auf weiss vorliegen. «Die Stadt darf nicht länger die Steuersenkungspolitik der umliegenden Gemeinden subventionieren», erklärt Evelyne Angehrn, Präsidentin der SP-Juso-PFG-Fraktion im Stadtparlament. «Das hat mit Fairness und Solidarität mit der städtischen Bevölkerung zu tun, die hier ganz offensichtlich nicht spielt».

Horizontaler Lastenausgleich schafft Abhilfe
Die SP fordert daher Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz. Konkret sollen die aktuellen Verteilschlüssel bei der Abgeltung der Sonderlasten revidiert werden, damit sie den tatsächlichen Mehrbelastungen entsprechen. Insbesondere die Vorgabe des Selbstbehalts von 40 Prozent beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich erscheint aus Sicht der SP nicht mehr zeitgemäss. Das gleiche gilt für den Kostenverteilschlüssel im öffentlichen Verkehr, der für die Stadtfinanzen gemäss Studie eine Mehrbelastung von aktuell rund 10 Millionen Franken mit sich zieht. Von der Kantonsregierung erwartet die SP ausserdem, dass sie die neusten Erkenntnisse im Wirksamkeitsbericht 2024 zum kantonalen Finanzausgleich entsprechend würdigt.

Für die SP ist ebenfalls klar, dass der Kanton St.Gallen nicht mehr länger um die Einführung eines horizontalen Lastenausgleichs herumkommt. Das bedeutet, dass die reichen Gemeinden sich an Lasten der finanzschwachen Gemeinden solidarisch mitbeteiligen – ein zeitgemässes Modell, auf das 23 andere Kantone in der Schweiz bereits erfolgreich vertrauen. Wie die Stadt in ihrer Mitteilung richtig schreibt, dürfen die städtischen Steuerzahler:innen erwarten, dass das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz und damit das die tatsächliche Belastung des städtischen Haushalts durch Zentrums- und Sonderlasten angemessen berücksichtigt werden. Heute ist dies nicht der Fall.

Für Rückfragen

Evelyne Angehrn

Evelyne Angehrn

Fraktionspräsidentin

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